Sicherheit geht vor...

Inhaltsverzeichnis

An welchen Orten kann ich die Hüpfburg aufstellen ?

Bis zu welchem Alter dürfen Kinder die Hüpfburg benutzen ?

Muss ich Aufsichtspersonal stellen ?

Kann ich Aufsichtspersonal für Hüpfburgen mieten ?

Wie viele Kinder dürfen Hüpfburgen gleichzeitig benutzen ?

Was muss draußen bleiben ?

Was ist die DIN EN 14960 ?

An welchen Orten kann ich die Hüpfburg aufstellen ?

Durch unsere im Paket enthaltene Bodenplane sind Sie in der Auswahl der Aufstellfläche für unsere Hüpfburgen sehr flexibel. Achten Sie aber darauf, dass die Standsicherheit der Hüpfburg zu jedem Zeitpunkt garantiert ist.
Grundsätzlich kommt jede ebene Fläche, die frei von spitzen Gegenständen ist, in Betracht.

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Bis zu welchem Alter dürfen Kinder die Hüpfburg benutzen ?

Siehe Bedienungsanleitung !

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Muss ich Aufsichtspersonal stellen ?

Aufsichtspersonal ist auf jeden Fall erforderlich!
Es gibt einige Möglichkeiten, an Stellen zu klettern, die entweder nicht dafür vorgesehen sind (z.B. die Seitenwände), oder für kleinere Kinder einfach gefährlich werden könnten. Um jede Eventualität auszuschließen, sollte immer mindestens eine geeignete Aufsichtsperson vorhanden sein, die auch darauf achtet, dass die Hüpfburg ausschließlich ohne Schuhe betreten wird.

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Kann ich Aufsichtspersonal für Hüpfburgen mieten ?

Sprechen Sie uns einfach an und wir vermitteln Ihnen Aufsichtspersonal für Hüpfburgen !

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Kann ich selbst die Aufsicht übernehmen ?

Auf jeden Fall! Aber denken Sie daran, dass die Kinder bei einem solchen Erlebnis unglaubliche Ausdauer haben! Ein Ablösung sollte vorhanden sein. Besondere Fähigkeiten oder Kenntnisse sind nicht erforderlich, der "normale Menschenverstand" reicht hier völlig aus !

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Wie viele Kinder dürfen Hüpfburgen gleichzeitig benutzen ?

Das kommt ein bisschen darauf an, wie alt und damit auch lebhaft die Kinder sind. Ab 10 "großen" Kindern fängt es an eng zu werden und die Verletzungsgefahr durch Zusammenstöße steigt. Entscheident ist hier also die Bedienungsanleitung der Hüpfburg zusammen mit dem Aufsichtspersonal.

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Was muss draußen bleiben ?

Schuhe, Brillen, Schmuck, sowie scharfe und spitze Gegenständen, alles, was aus den Taschen fallen kann, wie z.B. Handy oder Portemonnaie, unter Umständen Gürtelschnallen, lange Halsketten und Schlüsselbänder, Waffen, Messer und natürlich Speisen und Getränke sind auf der Hüpfburg nicht erlaubt!
Selbstverständlich ist das Rauchen auf und in direkter Nähe der Hüpfburgen nicht gestattet, ebenso dürfen die Eventmodule nicht unter bewußtseinsändernden Drogen bzw. Medikamenten benutzt werden.

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Was ist die DIN EN 14960 ?

Diese Europa Norm beschreibt die sicherheitstechnischen Anforderungen an aufblasbare Spielgeräte, deren Aufstellung und Betrieb, sowie die damit verbundenen Prüfverfahren.
Sie stellt den sogenannten Stand der Technik dar.

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